Nach dem Bundesurlaubsgesetz ist der Urlaub abzugelten, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden kann. Die Frage, ob Urlaubsabgeltungsansprüche auch auf Erben übergehen können, beschäftigte die Arbeitsgerichte Bis hin zum Bundesarbeitsgericht. weiterlesen