Ehrenamtliche Vereinsvorstände können zur Kasse gebeten werden, wenn hauptamtliche Vereinsgeschäftsführer ihre Pflichten verletzen. Dieses mit dem Vorstandsamt verbundene gesetzliche Haftungsrisiko lässt sich nicht ausschließen, wohl aber begrenzen. Besonders neue Vorstände sollten sich deshalb nach ihrer Wahl über die richtige Risikobegrenzung kundig machen, denn schlimmstenfalls geht es um ihr Privatvermögen. weiterlesen