Mit Urteil vom 3. März 2011 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Festvergütung, die der geschäftsführungs- und vertretungsberechtigte Komplementär einer KG von dieser für seine Haftung nach HGB erhält, als Entgelt für eine einheitliche Leistung, die Geschäftsführung, Vertretung und Haftung umfasst, umsatzsteuerpflichtig ist. Das BMF hat jetzt mit einem Schreiben darauf reagiert. weiterlesen