Ein Steuerpflichtiger hat Anspruch auf Eigenheimzulage für eine von ihm erworbene oder errichtete Wohnung, wenn er sie selbst nutzt oder unentgeltlich an einen Angehörigen überlässt, nicht aber, wenn er sie an einen Angehörigen vermietet. Der Anspruch auf Eigenheimzulage entfällt auch dann, wenn der Angehörige überhaupt Zahlungen an den Wohnungseigentümer leistet, die mit der Wohnungsüberlassung zusammenhängen. weiterlesen