Das Finanzgericht Münster hat sich in einer weiteren Entscheidung mit der Frage auseinandergesetzt, wann Kommunen berechtigt sind, Kindergeld für behinderte Kinder an sich selbst zu zahlen. Dies kann dann der Fall sein, wenn die Gemeinde Sozialleistungen an das Kind erbringt. Allerdings ist eine solche Abzweigung dann nicht möglich, wenn die Eltern eigene Betreuungsleistungen konkret belegen. weiterlesen