Kliniken dürfen Bewerber um einen Arbeitplatz und die bei ihnen beschäftigten Mitarbeiter nicht zu einem Krankenkassenwechsel veranlassen. Einer Arbeitnehmerin, die sich um eine Stelle in einer Klinik im Land Brandenburg bewarb, wurde bereits im Einstellungsgespräch mitgeteilt, Voraussetzung für das Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses sei der Wechsel zu der Krankenkasse, die den größten Anteil an der Bettenbelegung der Klinik habe. weiterlesen