Eine deutsche Muttergesellschaft kann so genannte definitive Verluste einer ausländischen Tochterfirma nur abziehen, wenn sie sich vorab dazu vertraglich verpflichtet hat. Das Niedersächsische Finanzgericht entschied, dass für einen solchen Verlustabzug eine Parallelregelung zum Gewinnabführungsvertrag existieren muss. weiterlesen