Nach einem Beschluss der Bundesregierung vom 22. Juni 2011 können ab sofort ausländische Ärzte, die aus Drittstaaten kommen, ohne die so genannte Vorrangprüfung zum deutschen Arbeitsmarkt zugelassen werden. Voraussetzung für eine Zulassung ist, dass die Arbeitsbedingungen, vor allem die Höhe des Gehaltes, denen vergleichbarer inländischer Arbeitnehmer entsprechen. weiterlesen