Institutionelle Anleger, die sich an ausländischen Private-Equity-Fonds beteiligen, müssen ihre Gewinne unter bestimmten Voraussetzungen nicht in Deutschland versteuern. Der Bundesfinanzhof entschied, dass solche Engagements gewerblicher Natur sind. Dadurch falle das Besteuerungsrecht dem Staat zu, in dem der Fonds mit einer Betriebsstätte tätig sei. weiterlesen