Die Tantiemen, die ein Wertpapierhändler aufgrund einer bankenaufsichtsrechtlichen Maßnahme nicht mehr erwirtschaften kann, müssen in die Berechnung des Insolvenzgeldes einfließen. So lautet der Tenor eines aktuellen Urteils des Hessischen Landessozialgerichts. Damit sind nicht nur tatsächliche, sondern auch geschätzte Tantiemen für das Insolvenzgeld maßgeblich. weiterlesen