Führt eine Aktiengesellschaft für ihre Mitarbeiter verspätet Lohnsteuer ab und stellt dann Antrag auf Stundung, haftet jedes Vorstandsmitglied. Das entschied nun das Finanzgericht Hamburg. Die Richter begründeten dies unter anderem damit, dass jedes Vorstandsmitglied die Geschäftsführungspflichten in vollem Umfang treffen. weiterlesen