Auch eine Insolvenzgesellschaft ist weiterhin dazu verpflichtet, ihre Jahresabschlussunterlagen offen zu legen. Ist eine Kapitalgesellschaft jedoch aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens finanziell nicht in der Lage, die Gebühren dafür aufzubringen, ist eine Ordnungsgeldentscheidung rechtswidrig. Das geht aus einem Beschluss des Landgerichts Bonn hervor. weiterlesen