Nach Ansicht des FG Münster bestehen ernsthafte Zweifel, die nach einer Insolvenzeröffnung entstehende Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen zu können, wenn das entsprechende Fahrzeug unpfändbar ist und daher nicht verwertet werden kann. Diese bereits am 26. März 2009 ergangene Entscheidung hat der BFH jüngst bestätigt. weiterlesen