Schickt ein Bauunternehmen einen Bauarbeiter vorübergehend zum Arbeitseinsatz ins Ausland, und wurde für diesen Einsatz keine abweichende Vergütungsregelung getroffen, dann muss der Arbeitgeber nur die übliche Vergütung zahlen, entschied das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 20.04.2011. weiterlesen