Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR auf einer wirksamen Rechtsgrundlage beruht. Betriebsinhaber, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, sind damit weiterhin verpflichtet, der Einkommensteuererklärung eine Gewinnermittlung auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck „EÜR“ beizufügen. weiterlesen