Der Europäische Gerichtshof hat in einer Reihe von Vertragsverletzungsverfahren geurteilt, dass der Notarberuf nicht auf die jeweiligen Staatsangehörigen der Mitgliedsstaaten beschränkt sein können. Betroffen von den Entscheidungen sind neben Deutschland Belgien, Griechenland, Frankreich, Luxemburg und Österreich. Die Tätigkeiten eines Notars stellten keine Ausübung öffentlicher Gewalt dar. weiterlesen