Man handelt rechtsgeschäftlich nur dann nicht als Verbraucher, wenn das Handeln eindeutig und zweifelsfrei der eigenen gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Fall entschieden, in dem die Klägerin einerseits als Verbraucherin und andererseits als Freiberuflerin auch als Unternehmerin am Rechtsverkehr teilnimmt. weiterlesen