Die Bayerische Finanzverwaltung hat zusammen mit den Steuerberaterkammern München und Nürnberg ein Standard-Vollmachtformular entwickelt. In einem Erlass dazu gibt die Verwaltung einen Überblick die Einzelheiten zur Bevollmächtigung im Besteuerungsverfahren. Eine wichtige Hilfestellung für die Praxis, denn Finanzämter senden immer wieder Schreiben direkt an die Mandanten, obwohl Bevollmächtigungen vorliegen. weiterlesen