Wird eine Abschreibung für ein Wirtschaftsgut versehentlich nicht vorgenommen, kann sie – gleichgültig, ob der Gewinn durch Bilanzierung oder durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt wird – grundsätzlich nachgeholt werden. Trotzdem lauern Gefahren, wenn versehentlich eine AfA nicht aktiviert wurde. Mit Konsequenzen auch für Einnahmen-Überschuss-Rechner, denn auch sie können das Wirtschaftsgut dann nur noch mit dem verbleibenden Wert abschreiben. weiterlesen