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Gastkommentar: Schnäppchen oder Schnappfalle - Funktioniert Steuerberatung durch Billiganbieter?

Artikel vom: 21.03.2007

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Von Rudolf Reibel, LL.M.


Rudolf ReibelGuter Rat ist teuer, will uns der Volksmund lehren. Wer unternehmerisch denkt, weiß: schlechter Rat kann schnell noch teurer werden. Aus diesem Grund darf Steuerberatung grundsätzlich nur betreiben, wer die Steuerberaterprüfung bestanden hat, eine hohe Hürde auch für gut ausgebildete Wirtschaftwissenschaftler und Juristen. Damit nicht genug: auch nach seiner Bestellung ist ein Steuerberater verpflichtet, sich ständig fortzubilden.

Zu viel Bürokratie, findet das Bundesfinanzministerium, und beabsichtigt, künftig auch selbständigen geprüften Bilanzbuchhaltern die Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Einrichtung von Buchführungen zu ermöglichen. So ganz ohne Bauchschmerzen kann dies nicht vonstatten gegangen sein. Fragt man Politiker, die die Neuregelung befürworten, folgt die gebetsmühlenartige Rechtfertigung auf den Fuß. Mit dem Entwurf einher geht eine wortgewaltige Neufassung der Bilanzbuchhalter-Prüfungsordnung. Verrät so viel detailverliebter Regulierungseifer ein schlechtes Gewissen? Und sprach man nicht eben noch von Bürokratieabbau?


Vom Crashkurs zum Crash ...

Tatsächlich offenbart die Neuregelung Lücken. Zur Vorbereitung soll den betreffenden Bilanzbuchhaltern anstelle einer fundierten steuerrechtlichen Ausbildung ein isolierter Crashkurs Umsatzsteuer genügen. Der Weg vom Crashkurs zum Crash ist nicht weit. Denn das Umsatzsteuerrecht ist voller Querverbindungen zu anderen Rechtsgebieten. Wem der Blick über den umsatzsteuerlichen Tellerrand fehlt, dem unterlaufen auf diesem anerkanntermaßen schwierigen Terrain schnell Fehler.

Wettbewerb zwischen guten und schlechten Anbietern allein hilft nicht weiter, wo schlechte Leistung die Existenz der Auftraggeber gefährden kann. Die Qualität des "Produktes" Steuerberatung kann nicht schon vor dem "Kauf" erkannt werden. Oft erfährt ein Auftraggeber nicht einmal im Nachhinein, ob er optimal beraten wurde. Erkennt er nicht, dass er seinen Anbieter wechseln sollte, vertieft sich sein Schaden. Und, anders als bei Erwerb eines fehlerhaften Verbrauchsguts, interessiert sich auch der Staat für falsche Steuererklärungen: Verantwortlich, schlimmstenfalls strafrechtlich, bleibt der Unternehmer.

Ein Steuerberater könnte auch dann kein Dumping-Berater werden, wenn der Wettbewerb es verlangte. Einem Hersteller von Produkten steht es frei, mangelfreie, aber minderwertige Ware zum Schnäppchenpreis anzubieten. Eine Pflicht, nur hochwertige Ware zu produzieren, gibt es nicht. Den Steuerberater dagegen verpflichtet das Gesetz zur gewissenhaften Berufsausübung. Das bedeutet laut Rechtsprechung, den sichersten Weg aufzuzeigen, um für seinen Mandanten zu dem erstrebten Ziel zu gelangen (BGHZ 129, S.396). Und der sicherste Weg kennt oft keine Abkürzungen.


Gestaltungsmöglichkeiten erkennen, wo ein Buchhalter nur Zahlen sieht

Zu behaupten, ein Unternehmer sei eben kein Verbraucher und verdiene daher keinen besonderen Schutz, greift zu kurz: Auftraggeber der Steuerberater und selbständigen Bilanzbuchhalter sind in aller Regel kleinere Unternehmen ohne eigene Steuerabteilung, oftmals Existenzgründer. Sie sind auf zuverlässige steuerliche Beratung angewiesen. Dabei kann und möchte niemand Unternehmer zu ihrem Glück zwingen. Unternehmer sollten weiterhin Umsatzsteuer-Voranmeldungen selbst abgeben und ihre Buchführungen selbst einrichten können. Es gilt nur, Schaden von ihnen abzuwenden, wo sie die Durchführung schwieriger steuerrechtlicher Tätigkeiten anderen überlassen.

Einem planenden Unternehmer geht es bei seiner Buchhaltung und seinen Steuererklärungen um mehr als um richtige oder falsche Daten. Er möchte Gestaltungsmöglichkeiten erkennen, wo ein Buchhalter nur Zahlen sieht. Daher schätzt er den vorausschauenden Rat eines Steuerberaters, in dem immer auch ein Unternehmensberater steckt.

Die Bundesregierung im Schnäppchenfieber findet Steuerberater offenbar zu teuer. Schaut man sich aber deren Gebührenordnung an, erkennt man schnell, dass diese nicht beabsichtigt, Steuerberater zu alimentieren. Die dortigen Gebührenrahmen öffnen einen Großteil der Preisgestaltung dem Wettbewerb. Gesetzlich garantiert wird kein bequemes Polster, sondern nur, dass ein Steuerberater der Sorgfalt nachkommen kann, zu der ihn der Staat verpflichtet hat. Damit nimmt ein Steuerberater dem Staat Aufgaben ab. Je weniger Steuerberater, desto mehr Arbeit für die Finanzverwaltung.

Es ist zu hoffen, dass die Bundesregierung rechtzeitig erkennt, dass gute Beratung der Unternehmen kein Luxus ist, und dass auch sie selbst von deren wirtschaftlichem Wohlergehen profitiert. Mit der geplanten Gesetzesänderung aber stellt sie den Unternehmen und schließlich auch sich selbst eine Falle.


Protest-Aktion

Der Deutsche Steuerberaterverband hat gegen die geplante Gesetzesänderung eine Unterschriftenaktion ins Leben gerufen. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Verbandes www.dstv.de.



Hinweise zum Autor

Rudolf Reibel ist Volljurist und hat in Leuven (Belgien) ein Masterstudium im EU-Recht absolviert. Anschließend hat er u.a. als Trainee bei der Europäischen Kommission in Brüssel gearbeitet. Seit einem Jahr ist er in der Geschäftsstelle des DStV in Berlin Referent für Berufsrecht und Europa.

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 21.03.2007, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

30.07.2010

 
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