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OLG Düsseldorf: Rabattverträge für Arzneimittel möglich

Artikel vom: 20.01.2012

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Rabattverträge durchaus möglich, auch wenn das Verfahren der BAHN-BKK, mit dem die Krankenkasse Pharmaunternehmen Rabattverträge und die Bedingungen vorgeben wollte, in diesem Fall unzulässig war.

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Die BAHN-BKK wollte ohne öffentliche Ausschreibung Rabattverträge über rund 290 Wirkstoffe mit Pharmaherstellern abschließen. Von der Krankenkasse waren je nach Wirkstoff Rabattsätze zwischen 3% und 39,8% vorgegeben. Hiergegen hatten sich vier Generikahersteller erfolgreich gewandt. Das OLG Düsseldorf entschied, dass die BAHN-BKK gegen das Vergaberecht und gegen vergaberechtliche Wettbewerbsgrundsätze verstoßen habe, indem sie den Preis selbst vorgab. Den Bietern werde so die Kalkulationsmöglichkeit genommen.

Pharma-Rabattverträge grundsätzlich zulässig

Die Richter wiesen in ihrer Entscheidung vom 11.01.2012 (Az. VII-Verg 57/11 - VII-Verg 59/11 und VIIVerg 67/11) aber darauf hin, dass hier lediglich die konkrete Art und Weise der Vergabe beanstandet worden sei. Der Abschluss von Pharma-Rabattverträgen sei nach Auffassung des Gerichts in der vorgesehenen Art außerhalb des Vergaberechts aber nicht grundsätzlich unzulässig und könne unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen.


(OLG Düsseldorf / STB Web)

 

17.05.2012

 
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