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Artikel vom: 20.01.2012
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Rabattverträge durchaus möglich, auch wenn das Verfahren der BAHN-BKK, mit dem die Krankenkasse Pharmaunternehmen Rabattverträge und die Bedingungen vorgeben wollte, in diesem Fall unzulässig war.
Pharma-Rabattverträge grundsätzlich zulässig
Die Richter wiesen in ihrer Entscheidung vom 11.01.2012 (Az. VII-Verg 57/11 - VII-Verg 59/11 und VIIVerg 67/11) aber darauf hin, dass hier lediglich die konkrete Art und Weise der Vergabe beanstandet worden sei. Der Abschluss von Pharma-Rabattverträgen sei nach Auffassung des Gerichts in der vorgesehenen Art außerhalb des Vergaberechts aber nicht grundsätzlich unzulässig und könne unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen.
(OLG Düsseldorf / STB Web)
17.05.2012