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Artikel vom: 03.09.2010
Das Bundesfinanzministerium hat das neue Formular für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung 2010 vorgelegt. Ob dieses Formular überhaupt von Selbstständigen verwendet werden muss, wird derzeit vor dem Bundesfinanzhof verhandelt.
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Ob Selbstständige das Formular überhaupt nutzen müssen, ist juristisch umstritten (Foto: iStock.com) |
Das Finanzgericht Münster sprach im vergangenen Jahr Selbstständige von der Verpflichtung frei, die Einnahmen-Überschuss-Rechnung auf dem Standardformular vorzunehmen (Az. 6 K 2187/08, STB Web berichtete), derzeit befasst sich der Bundesfinanzhof mit der Thematik (Az. X R 18/09).
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 03.09.2010, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.
04.02.2012