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Neues EÜR-Formular für 2010 liegt vor

Artikel vom: 03.09.2010

Das Bundesfinanzministerium hat das neue Formular für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung 2010 vorgelegt. Ob dieses Formular überhaupt von Selbstständigen verwendet werden muss, wird derzeit vor dem Bundesfinanzhof verhandelt.

Ob Selbstständige das Formular
überhaupt nutzen müssen, ist
juristisch umstritten (Foto: iStock.com)
Für 2010 liegt nun die aktuelle Anlage EÜR nebst Anlagenverzeichnis vor. Das Bundesfinanzministerium stellte das Formular in der vergangenen Woche online. Ob Selbstständige das Formular überhaupt nutzen müssen, ist juristisch umstritten.

Das Finanzgericht Münster sprach im vergangenen Jahr Selbstständige von der Verpflichtung frei, die Einnahmen-Überschuss-Rechnung auf dem Standardformular vorzunehmen (Az. 6 K 2187/08, STB Web berichtete), derzeit befasst sich der Bundesfinanzhof mit der Thematik (Az. X R 18/09).


(STB Web)



Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 03.09.2010, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

04.02.2012

 
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