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Artikel vom: 24.08.2010
Eine Aussetzung der Vollziehung ist nicht gerechtfertigt, wenn Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit an der Benachteiligung von Lebenspartnern bei der Grunderwerbsteuer bestehen. Das hat jetzt der 8. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden. Ob die Zweifel an sich berechtigt sind, ließ das Gericht offen.
Das Finanzgericht Münster entschied nun, dass eine Aussetzung der Vollziehung in diesem Fall nicht gerechtfertigt ist (Az. 8 V 52/10 GrE). Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der grunderwerbsteuerlichen Benachteiligung von Partnern gegenüber Ehegatten genügten dafür nicht. Ob diese verfassungsrechtlichen Zweifel tatsächlich bestehen, ließ der 8. Senat in seinem Beschluss offen.
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 24.08.2010, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.
09.02.2012