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EU-Kommission stützt Recht der Steuerzahler auf MwSt-Erstattungen

Artikel vom: 02.08.2010

Die MwSt-Erstattungsrichtlinie ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten und ersetzt das Papierverfahren für MwSt-Erstattungsanträge von 1979. Sie regelt die Erstattung der Mehrwertsteuer auf Betriebsausgaben, die Steuerpflichtige in einem Mitgliedstaat gezahlt haben, in dem sie nicht ansässig sind.

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Peter Kirchhoff / pixelio.de
Nach dem früheren Papierverfahren mussten die Steuerzahler, um eine Erstattung zu erhalten, die Originalrechnungen an die Mitgliedstaaten schicken, in denen sie MwSt gezahlt hatten. Die neue Richtlinie soll dieses Verfahren vereinfachen und den Verwaltungsaufwand verringern. Denn mit der Richtlinie wurde ein elektronisches System eingeführt, bei dem der Steuerpflichtige seinen Erstattungsantrag über ein Web-Portal des Mitgliedstaats stellt, in dem er ansässig ist. Die Mitgliedstaaten hätten das jeweilige Web-Portal zum 1. Januar 2010 online schalten sollen. Einige Mitgliedstaaten richteten ihr Web-Portal jedoch zu spät – teilweise erst Mitte Mai – ein, andere hatten technische Probleme bei der Inbetriebnahme. Deshalb konnten die Steuerzahler ihre Erstattungsanträge nicht stellen. So gingen zahlreiche Beschwerden von Unternehmen darüber ein, dass es im praktischen Betrieb der Web-Portale der verschiedenen Mitgliedstaaten Unterschiede bei technischen Details gibt.


Fristverlängerung für die Beantragung von MwSt-Erstattungen

Die Kommission verabschiedete nun einen Vorschlag zur Verlängerung der Frist für die Beantragung von MwSt-Erstattungen für 2009 von September 2010 bis März 2011. Da einige Mitgliedstaaten das neue MwSt-Erstattungsverfahren zu spät umgesetzt haben, schlägt die Kommission vor, Steuerzahlern mehr Zeit für die Beantragung ihrer MwSt-Erstattung einzuräumen. Gleichzeitig schlägt sie vor, bestimmte Merkmale der einzelstaatlichen Web-Portale für MwSt-Erstattungen zu harmonisieren, damit sie interoperabler und für Steuerzahler leichter zugänglich sind. Da die Mitgliedstaaten unterschiedlicher Meinung sind, wie die Richtlinie aus technischer Sicht umzusetzen ist, muss darüber hinaus ein effizienter Mechanismus zur Vereinheitlichung bestimmter Anforderungen in diesem Bereich eingerichtet werden. Zu diesem Zweck schlägt die Kommission vor, dass sie ermächtigt wird – vorbehaltlich der befürwortenden Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden – die technischen Bestimmungen zu erlassen, die erforderlich sind, damit eine solche gesamteuropäische Regelung voll interoperabel sein kann.


Verbesserung in Sicht

Die Kommission hat bereits mehrere Initiativen eingeleitet, um mit den Mitgliedstaaten Verbesserungen auf diesem Gebiet zu vereinbaren, aber der Richtlinie zufolge sind allein die einzelnen Mitgliedstaaten für das Design ihrer Web-Portale verantwortlich. Die Kommission hat die
Mitgliedstaaten nachdrücklich aufgefordert, ihre Web-Portale so bald wie möglich voll funktionsfähig zu machen, um etwaige Nachteile für Unternehmen zu minimieren.


Weiterführende Information:

EU vom 15.07.2010, IP/10/950, den Vorschlag finden Sie hier.



(EU / STB Web)


Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 02.08.2010, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

09.02.2012

 
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