Mit Immobilieninvestitionen Steuern sparen?
Artikel vom: 21.07.2010
Von StB Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerkanzlei SH+C *
Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten und niedrige Zinsen lassen Immobilien als Anlageobjekt nach wie vor interessant erscheinen. Neben Abschreibungen und Zinsen können auch noch weitere Werbungskosten für vermietete Wohnungen und Häuser steuermindernd geltend gemacht werden.
 |
Foto: StB Matthias Winkler
|
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten von vermieteten Immobilien werden grundsätzlich auf 50 Jahre verteilt beziehungsweise mit zwei Prozent pro Jahr abgeschrieben. Für vor 1925 errichtete Gebäude beträgt der Abschreibungssatz jährlich 2,5 Prozent. Die Kosten für den Grund und Boden sind allerdings nicht abschreibungsfähig und aus einem Gesamtkaufpreis herauszurechnen. Mit dem Gebäude können auch die anteiligen Erwerbsnebenkosten wie die Notar- und Grundbuchkosten, die Grunderwerbsteuer sowie etwaige Maklergebühren abgeschrieben werden.
Deutlich höhere Abschreibungen sind mit Denkmalschutzimmobilien möglich. Bei anerkannten Baudenkmälern oder Gebäuden in ausgewiesenen Sanierungsgebieten, können von den aufgewendeten Sanierungskosten in den ersten acht Jahren jeweils neun Prozent und in den darauffolgenden vier Jahren jeweils sieben Prozent steuermindernd geltend gemacht werden. Die Altbausubstanz solcher Immobilien wird mit der Normalabschreibung von zwei Prozent oder 2,5 Prozent abgeschrieben.
Zahlreiche Steuergestaltungen möglich
Werden nach dem Erwerb einer gebrauchten Immobilie zunächst umfangreiche Renovierungen und Modernisierungen getätigt, sind die dafür anfallenden Kosten steuerlich absetzbar. Für einen sofortigen Abzug als Werbungskosten ist allerdings Voraussetzung, dass sich weder Standard noch Nutzfläche der Immobilie erhöhen. Zu diesen Aufwendungen gehören beispielsweise ein neuer Außenanstrich, die Reparatur der Heizungsanlage oder eine Treppenhausrenovierung. Sofern eine Erweiterung der Nutzfläche oder eine Standarderhöhung eintritt, sind die Kosten auf die steuerliche Nutzungsdauer zu verteilen und nur jährlich mit zwei beziehungsweise 2,5 Prozent abzugsfähig. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Herstellungsaufwand pro Baumaßnahme im Kalenderjahr 4.000 Euro nicht übersteigt.
Übersteigen die Reparatur- und Modernisierungskosten in den ersten drei Jahren nach dem Immobilienkauf 15 Prozent des Gebäudekaufpreises, können die Kosten nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht mehr als Werbungskosten in voller Höhe geltend gemacht werden. Die Kosten sind dann als anschaffungsnaher Herstellungsaufwand auf die steuerliche Nutzungsdauer des Gebäudes zu verteilen und mit der Altbausubstanz abzuschreiben.
Disagios steuerlich nutzenBei einem fremdfinanzierten Immobilienerwerb ist die Vereinbarung eines Disagios steuerlich attraktiv. Abzugsfähig ist dabei ein marktübliches Disagio wie beispielsweise fünf Prozent der Darlehenssumme bei einem Darlehen mit fünfjähriger Zinsbindung. Das Disagio ist im Jahr der Darlehensauszahlung sofort in vollem Umfang abzugsfähig und mindert so die steuerlichen Einkünfte des Investors.
Weitere Steuergestaltungen sind bei Angehörigenmietverträgen möglich. Wenn diese fremdüblich vollzogen werden und eine Miete in Höhe von mindestens 75 % der ortsüblichen Miete vereinbart ist, können die Werbungskosten durch den Vermieter in voller Höhe geltend gemacht werden. Insgesamt sieht Steuerexperte Winkler Immobilien als inflationssichere Wertanlage, die durch steuerliche Absetzmöglichkeiten zusätzlich attraktiv sind.
* Hinweise zum Autor:

Dipl.-Finanzwirt (FH) Matthias Winkler ist Steuerberater und Partner in der Steuerberatungsgesellschaft SH+C Wagner Bumes Winkler
GmbH in Regensburg. Seine Arbeitsschwerpunkte sind die steuerliche Beratung und Betreuung von größeren Unternehmen und Freiberuflern, insbesondere die vorausschauende steuerliche Gestaltung und Optimierung, die Begleitung von steuerlichen Betriebsprüfungen sowie die steueroptimale Strukturierung von Vermögensübertragungen ("Nachfolgeplanung").
Kontakt:
SH+C Wagner Bumes Winkler
GmbHSteuerberatungsgesellschaft
Im Gewerbepark D75
93059 Regensburg
Tel.: 0941 - 586 13 - 0
eMail:
office-r@shc.deHomepage:
http://www.regensburg.shc.de
(STB Web)
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren: