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Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige unter Sachverständigen umstritten

Artikel vom: 16.07.2010



Die nach der Abgabenordnung mögliche strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ist unter Sachverständigen völlig umstritten. Am vergangenen Mittwoch wurde im Finanzausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Anhörung deren Abschaffung diskutiert.

"Wer die Selbstanzeige gänzlich abschaffen will, schießt über das Ziel hinaus", erklärte Professor Wolfgang Joecks von der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald. Dagegen betonte Martin Kemper, Richter am Finanzgericht München, "dass die Legitimation der Selbstanzeige nur schwach begründet ist und einer Streichung von § 371 Abgabenordnung damit im Ergebnis keine gewichtigen Argumente entgegenstehen".


Die Parteien sind sich uneinig


In der Anhörung ging es um mehrere Anträge und Gesetzentwürfe der Fraktionen. So fordern die CDU/CSU- und FDP-Fraktion in einem gemeinsamen Antrag ( 17/1755), die Selbstanzeige dürfe nicht mehr als Gegenstand einer Hinterziehungsstrategie missbraucht werden. Strafbefreiung solle nur noch derjenige erhalten, der alle noch verfolgbaren Steuerhinterziehungen der Vergangenheit vollständig offenbare. Die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit dürfe nur dann mit Strafbefreiung honoriert werden, wenn die Selbstanzeige freiwillig, vollständig und richtig erstattet werde.

Die SPD-Fraktion verfolgt dagegen mit einem Gesetzentwurf (17/1411) das Ziel, die Möglichkeit der Selbstanzeige abzuschaffen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine Verschärfung der Kriterien der Selbstanzeige. Die Linksfraktion will unter anderem eine Meldepflicht für größere Auslandsüberweisungen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung.


Hinterziehungsstrategien sind unwahrscheinlich


Joecks erklärte, er habe die Selbstanzeige als Hinterziehungsstrategie in 30 Jahren Berufspraxis noch nicht erlebt. Er rate zu einem behutsamen Vorgehen. Der Steuerberater-Verband wies ebenfalls den Verdacht zurück, es könne Hinterziehungsstrategien geben. Ein Vertreter der Steuerberaterkammer erklärte, das bestehende System mit der Selbstanzeige habe sich in der Praxis bewährt. Hinterziehungsstrategien bei der Selbstanzeige konnte er ebenfalls nicht bestätigen. Er wies außerdem darauf hin, dass zum Beispiel in Fällen von unwissentlich falschen Angaben für den Kindergeldbezug – etwa wenn Einkünfte der Kinder nicht bekannt gewesen seien – das Instrument der Selbstanzeige notwendig sei, um Kriminalisierungen zu vermeiden.


Straftaten ohne Strafe widersprechen dem Rechtsstaatsprinzip

Solchen Angaben widersprachen Deutsche Steuer-Gewerkschaft und Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) energisch. Der Vorsitzende der Steuer-Gewerkschaft, Dieter Ondracek, erklärte, unwissentlich gemachte falsche Angaben beim Kindergeld seien nicht strafrechtlich relevant. Dass jemand ohne Strafe davon kommen könne, gebe es nur im Steuerbereich. Es habe mit dem Rechtsstaat nichts mehr zu tun, wenn sich der Staat die Pflicht zur Strafverfolgung abkaufen lasse. Selbstanzeigen gebe es nur, wenn die Entdeckung unmittelbar bevorstehe: Das sei die Strategie. Auch Susanne Uhl vom DGB bestritt, dass Kindergeldfälle unter die Selbstanzeige fallen würden. Auf die Selbstanzeige könne problemlos verzichtet werden. Professor Rudolf Hickel vom Institut Arbeit und Wirtschaft der Universität Bremen sagte zu den in diesem Jahr bisher eingegangenen 21.000 Selbstanzeigen mit einem Volumen von 1,5 Milliarden Euro an entgangenen Steuern: "Das sind keine Kindergeldfälle".


Selbstanzeige – Rettungsanker für unbeabsichtigte Steuerhinterzieher?


Professor Markus Jäger, Richter am Bundesgerichtshof, warnte davor, durch eine Abschaffung der Selbstanzeige, "das Kind mit dem Bade auszuschütten". Auch Steueranwalt Rainer Spatschek empfahl die Beibehaltung der Selbstanzeige. Oft sei es so, dass Mandaten, etwa aus Altersgründen, mit dem Schwarzgeld nichts mehr anzufangen wüssten und zum Instrument der Selbstanzeige greifen würden. Der Zentrale Kreditausschuss, in dem die großen Bankenverbände zusammengeschlossen sind, hält die Selbstanzeige "für ein grundsätzlich geeignetes Instrument des Fiskus, um Kenntnis von bislang nicht bekannten steuerlich relevanten Sachverhalten zu erlangen und diese zu besteuern".



Weiterführende Information:

CDU/CSU/FDP-Antrag (17/1755)
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/017/1701755.pdf

SPD-Gesetzentwurf (17/1411)
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/014/1701411.pdf





(hib / STB Web)



 

02.09.2010

 
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