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Artikel vom: 02.07.2010
Die Bundesregierung plant - versteckt in ihrem Sparpaket - das so genannte Fiskusprivileg wieder aufleben zu lassen. Finanzämter würden damit im Fall einer Insolvenz mit ihren Forderungen in erster Reihe stehen, bevor andere Gläubiger bedient werden.
Das Fiskusprivileg hatte im alten Konkursrecht bis 1999 Geltung. In der neuen Insolvenzordnung gibt es keinen Vorrang mehr für die Finanzämter, um zunächst die Steuerforderungen von Gläubigern einzutreiben. Die Bundesregierung begründet ihre Pläne damit, dass mit dem Fiskusprivileg die öffentliche Hand anderen Gläubigern wirtschaftlich wieder gleichgestellt werde. In den Eckpunkten für das Sparpaket heißt es wörtlich: "Die Regelung aus dem Jahr 1999 hatte in erheblichem Umfang zu einer Privilegierung von Banken geführt."
Kritiker sehen dies anders. Der Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands monierte bereits, dass solche Vorrechte Sanierungschancen für Firmen zunichte machen würden. Auch die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger äußerte sich in Interviews skeptisch. Änderungen beim Fiskusprivileg bedürfen im Übrigen der Zustimmung des Bundesrats.
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 02.07.2010, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.
04.02.2012