Bundesrechnungshof fordert Überprüfung der zahlreichen Mehrwertsteuerermäßigungen
Artikel vom: 28.06.2010
Mit einem Sonderbericht unterrichtete der Bundesrechnungshof am 28. Juni 2010 Parlament und Bundesregierung über seine Empfehlung, die Vielzahl bestehender Umsatzsteuerermäßigungen zu überprüfen. Die
Begünstigung beläuft sich auf jährlich rund 20 Mrd. Euro.
Seit Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes im Jahre 1968 sei die
Systematik der begünstigten
Tatbestände zunehmend unübersichtlicher und widersprüchlicher geworden.
Das ursprüngliche Ziel der Vergünstigung, bestimmte Güter des
lebensnotwendigen Bedarfs aus sozialpolitischen Gründen zu verbilligen,
treffe heute auf viele Ermäßigungstatbestände nicht mehr zu. So gelte der ermäßigte Steuersatz nicht nur für alltägliche Lebensmittel. Begünstigt würden auch Feinschmeckerprodukte wie Wachteleier und frische Trüffel. Dagegen sei für Mineralwasser der volle Steuersatz zu entrichten. Bei vielen anderen Lebensmitteln mute die Abgrenzung zwischen Regelsteuersatz und ermäßigtem Steuersatz gleichermaßen willkürlich an.
Frische Trüffel begünstigt, Mineralwasser nichtDen Abgrenzungsproblemen steht auch die Finanzverwaltung häufig hilflos gegenüber. In den letzten zehn Jahren ergingen zahlreiche Gerichtsentscheidungen zum ermäßigten Steuersatz. Beispielsweise musste sich der Bundesfinanzhof mit der Frage befassen, ob Milchersatzprodukte pflanzlichen Ursprungs Milch oder Milchmischgetränke sind. Gegenwärtig sind weitere Verfahren anhängig.
Der Bundesrechnungshof führt in seinem Bericht zahlreiche Beispiele unterschiedlicher Leistungen und Güter auf, anhand derer die aktuellen Defizite bei den Ermäßigungstatbeständen deutlich werden. Er empfiehlt daher, den Katalog der Steuerermäßigungen grundlegend zu überarbeiten und Ermäßigungstatbestände abzuschaffen, die den Kriterien der Klarheit, Nachvollziehbarkeit und Steuergerechtigkeit nicht Stand halten.
Download: Bericht des Bundesrechnungshofs über den ermäßigten Umsatzsteuersatz mit Vorschlägen für eine künftige Ausgestaltung der Steuerermäßigung(Bundesrechnungshof / STB Web)
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt
vom 28.06.2010, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten
(Rechts-) Stand entsprechen.
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