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Verbraucherkredite: Besserer Schutz vor Lockvogelangeboten

Artikel vom: 11.06.2010

Seit heute gelten in Deutschland neue Vorschriften für Verbraucherkredite. Einheitliche Musterverträge und Beispiele in der Werbung sollen dafür sorgen, dass Verbraucher nicht auf Lockvogelangebote hereinfallen. Mit den Neuregelungen wird eine EU-Richtlinie umgesetzt.

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Für Kreditverträge gelten künftig einheitliche Muster, um die Verbraucher zu informieren. Anhand dieser Muster sollen sämtliche Kosten eines Darlehens erkennbar werden. Das sehen die neuen Vorschriften für Verbraucherkredite vor, die heute in Kraft treten. Die Vertragsmuster gelten europaweit, sodass Kunden auch Angebote aus dem Ausland einholen und vergleichen können.

Für die Werbung gilt: Wer mit Zinsen wirbt, muss diese Angaben mit einem repräsentativen und vor allem realistischen Beispiel eines effektiven Jahreszinses verknüpfen. Auch die weiteren Kosten des Vertrags müssen angegeben werden. Darlehensgeber können Verträge künftig nur noch kündigen, wenn eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten vereinbart wurde. Verbraucher dagegen können jederzeit aussteigen, und zwar binnen einer Monatsfrist.

In puncto Widerrufs- und Rückgaberecht gelten ab heute bei Geschäften über eine Internetauktionsplattform und in herkömmlichen Onlineshops weitgehend gleiche Fristen und Folgen. Unternehmer, die die neuen Belehrungsmuster verwenden, müssen außerdem keine wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen fürchten.

Weitere Einzelheiten zum Gesetz finden Sie hier.

(STB Web)



Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 11.06.2010, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

09.02.2012

 
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