Artikel-Archiv:

Sie sind hier: Startseite » Fachartikel & News »

Schrift:

Aufdringliche Reklame für Steuerberater unzulässig

Artikel vom: 10.06.2010

"Wir beraten!!! Wir prüfen!!!": Eine solche Werbung im örtlichen Telefonbuch ist für Steuerberater unzulässig. Das Landgericht Hannover entschied, dass hier eine aufdringliche Reklame gegeben ist, die mit dem Berufsbild des Steuerberaters nicht vereinbar sei.

Anzeige


Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Steuerberater auf jeder zweiten Seite des Telefonbuchs Anzeigen geschaltet. Sämtliche Inserate enthielten die Ausrufe "Wir beraten!!! Wir prüfen!!!" und waren in rot gedruckt. Die Steuerberaterkammer erteilte dem Berater eine Rüge wegen berufswidriger Werbung.

Auch das Landgericht Hannover sah dies so: Werbung sei für Steuerberater nur in engen Grenzen erlaubt; sie müsse berufsbezogen, sachlich richtig, objektiv nachprüfbar und nicht irreführend sein (Az. 44 StL 2/06 rkr). Die Grenzen der Sachlichkeit seien hier aber überschritten worden. Die Richter störten sich vor allem an der Häufigkeit der Anzeigen, den Ausrufezeichen und der auffälligen roten Farbe. Das Zusammenwirken dieser Faktoren sorge für eine Aufdringlichkeit und eine emotional übertriebene Verstärkung der Werbung. Diese sei nicht mit dem Berufsbild des Steuerberaters vereinbar.

(LG Hannover / STB Web)



Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 10.06.2010, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

09.02.2012

 
  • Kostenloser Steuerberater-Newsletter
  • Über 5.000 Abonnenten