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Artikel vom: 30.04.2010
Die Sondervorauszahlung wird dann beim letzten Voranmeldezeitraum des Wirtschafts- bzw. Kalenderjahres mit der zu diesem Zeitpunkt zu leistenden Vorauszahlung verrechnet. Am 16.12.2008 hat der Bundesfinanzhof (BFH) allerdings entschieden, dass ein nicht verbrauchter Betrag der Sondervorauszahlung nicht sofort zu erstatten ist, sondern mit der Jahressteuer verrechnet werden muss.
Zum einen verlängert sich damit der Zeitraum bis zur Erstattung solange, bis die komplette Umsatzsteuererklärung dem Finanzamt vorliegt und von diesem bearbeitet wurde. Zum anderen trifft dies Unternehmer immer dann besonders hart, wenn sie ihre gewerbliche Tätigkeit während des Kalenderjahres beenden, unterjährig auf die Dauerfristverlängerung verzichten oder das Finanzamt diese unterjährig widerruft. Dies ist für die betroffenen Unternehmen eine kostenintensive, zusätzliche Belastung.
Bindend wurde die BFH-Entscheidung durch ihre Veröffentlichung im Bundessteuerblatt II. 2010. Vor diesem Hintergrund bleibt der Finanzverwaltung kein Spielraum mehr für die bisherige Verwaltungspraxis. Prompt präsentierte das Finanzministerium Brandenburg am 24.02.2010 einen entsprechenden Erlass, mit dem es die Anwendung der Entscheidung sicherstellt (Az. 31-S 7348-1/09). Steuerberater sollten ihre Mandanten mobilisieren, über die Verbände und politischen Organisationen, in denen sie aktiv sind, auf eine Rückkehr zur bisherigen Regelung hinzuwirken.
* Hinweise zum Autor:
Eugen Jakoby ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in der Sozietät Jakoby Dr. Baumhof in Rothenburg ob der Tauber. Die fachübergreifende bietet ein umfassendes Dienstleistungsangebot in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung sowie Unternehmens- und Rechtsberatung. Die Sozietät berät bundesweit und international.
E-Mail: eugen.jakoby@jakoby-baumhof.de
Internet: http://www.jakoby-baumhof.de
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 30.04.2010, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.
09.02.2012