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Artikel vom: 07.04.2010
Dienstleister haben ab Mai neue Informationspflichten zu erfüllen. Das sieht eine Verordnung vor, die einen Teil der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie in nationales Recht umsetzt. Die Verpflichtungen gelten auch für Steuerberater.
Der Bundesrat hat vor kurzem der "Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer" (DL-InfoV) zugestimmt. Damit tritt zum 17. Mai 2010 eine Regelung in Kraft, mit der laut Begründung des Gesetzgebers für mehr Transparenz im Dienstleistungsmarkt gesorgt werden soll. Demnach haben Dienstleister künftig die Pflicht, neben dem vollen Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse unter anderem folgende Informationen ständig bereit zu halten:
Dienstleister müssen ihren Kunden die Information entweder als unaufgeforderte Mitteilung, als Aushang oder via Internet oder anderem elektronischen Weg bereitstellen. Darüber hinaus sind weitere Informationen auf Anfrage zur Verfügung zu stellen, etwa
Verstöße gegen die Informationspflichten gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Strafen bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Die Drucksache des Bundesrats zur Verordnung finden Sie hier zum Download.
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 07.04.2010, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.
09.02.2012