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Artikel vom: 24.03.2010
Von WP/StB Dipl.-Kfm. Richard Hempe, Steuerkanzlei SH+C *
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Foto: Richard Hempe
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Beinahe jedes Unternehmen wird von den Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz betroffen sein. Dennoch haben sich viele kleine und mittlere Unternehmen noch nicht oder zu wenig mit der Bilanzrechtsreform befasst. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist seit dem 1. Januar 2010 verpflichtend anzuwenden und stellt eine der umfangreichsten Reformen des Bilanzrechts seit der Neufassung im Jahr 1985 dar.
Ziel der Reform ist neben einer Modernisierung des Bilanzrechts, dass eine deutlich höhere Aussagefähigkeit der Handelsbilanz erreicht wird. Kleine und mittlere Unternehmen sollen dabei modernere Bilanzregelungen anwenden können, ohne dass sie auf die internationale Rechnungslegung nach IFRS (International Financial Reporting Standards) umstellen müssen. Eine transparentere Bilanz unterstützt den Unternehmer bei wichtigen Entscheidungen und zeigt der Bank die Bonität des Betriebs deutlich besser als in der Vergangenheit.
Die folgenden Punkte stellen häufig die interessantesten Änderungen für kleine und mittlere Unternehmen dar:
Besonders Unternehmen mit Pensionsrückstellungen sollten sich mit den Neuregelungen beschäftigen. Hier wird sich die realitätsnähere Bewertung durch höhere Lebenserwartung, marktorientierte Zinsen und Erfassung der absehbaren Pensionssteigerungen wohl mit am drastischsten auswirken. Lange Übergangsfristen mildern die Folgewirkungen hier zwar ab, die eventuelle Unterdeckung ist dann allerdings - als neue Pflichtangabe - aus dem Anhang ersichtlich.
Höhere Steuern müssen die Unternehmen durch die geänderten Bilanzierungsregelungen grundsätzlich nicht fürchten, denn es sollten ausschließlich die handelsbilanziellen Regelungen transparenter gestaltet werden, ohne dass sich die damit vielfach verbundene Verbesserung des Eigenkapitals auf die Besteuerung auswirkt. Viele Betriebe werden allerdings künftig zwei Bilanzen erstellen müssen, die Handelsbilanz für die Offenlegung im Unternehmensregister und für die Bank sowie eine Steuerbilanz für das Finanzamt.
Hinweise zum Autor:
Dipl.-Kfm. Richard Hempe ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Geschäftsführer der SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH in Regensburg.
eMail: office-r@shc.de
Homepage: http://www.regensburg.shc.de
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 24.03.2010, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.
04.02.2012