Bund der Steuerzahler kritisiert: Dritter Nichtanwendungserlass in 111 Tagen
Artikel vom: 23.02.2010
Am 15. Februar 2010 hat das Bundesministerium der Finanzen den dritten Nichtanwendungserlass dieser Legislaturperiode veröffentlicht und eine steuerzahlerfreundliche Entscheidung des BFH gesperrt. Darauf macht der Bund der Steuerzahler aufmerksam.
Zwar hätten auch schon die Vorgängerregierungen das Mittel der Nichtanwendungserlasse genutzt, die jetzige Regierungskoalition habe jedoch im Koalitionsvertrag ausdrücklich vereinbart, diese Praxis zurückzufahren. Die Bilanz zeige ein anderes Bild. "In nur 111 Regierungstagen sind bereits drei Nichtanwendungserlasse ergangen. Das dürfte so noch keine Regierung geschafft haben", Dr. Karl Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler.
Als nicht allgemein anwendbar hat die Finanzverwaltung das Urteil des BFH vom 29. Januar 2009 zur Beendigung der umsatzsteuerlichen Organschaft bei angeordneter Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung (Az.: V R 67/07), das Urteil vom 27. Mai 2009 zur Steuerpflicht bei Leihe eines Fußballspielers (Az.: I R 86/07) und das Urteil des BFH vom 25. Juni 2009 zum Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlusten (Az.: IX R 42/08,
STB Web berichtete) erklärt.
(BdSt / STB Web)
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