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Bessere Qualitätssicherung für die Psychotherapie gefordert

Artikel vom: 20.02.2010

Die Techniker Krankenkasse (TK) kritisiert, dass viele psychisch kranke Patienten in Deutschland nicht die Behandlung bekämen, die sie bräuchten, sondern die, die der Therapeut vor Ort gerade im Angebot habe. Sie fordert deshalb eine bessere Qualitätssicherung für die Psychotherapie.

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Die Krankenkasse hat zuvor sämtliche Behandlungen ihrer an Depression erkrankten Versicherten anonymisiert ausgewertet und kommt zu teilweise erstaunlichen Ergebnissen: Im Raum Dortmund wurden die Patienten alle verhaltenstherapeutisch oder tiefenpsychologisch behandelt, in und um München bekommt dagegen fast jeder Dritte eine Psychoanalyse. "Welche Therapie ein Patient bekommt, richtet sich also offenbar nicht primär nach seiner Diagnose oder seinem persönlichen Therapiebedarf, sondern danach, welche Therapeuten es vor Ort gibt und welche Therapierichtung sie vertreten oder - vereinfacht ausgedrückt - nach seiner Postleitzahl", kritisiert Dr. Thomas Ruprecht, der bei der TK für das Modellvorhaben "Qualitätsmonitoring in der ambulanten Psychotherapie" verantwortlich ist.


Lange Therapiedauern und Fehlsteuerungen in der Bedarfsplanung

Auch der Umfang der Therapie sei nach den Auswertungen offenbar weniger vom individuellen Bedarf der Patienten als vielmehr von der maximal von der Krankenkasse finanzierten Therapiestundenzahl abhängig. Ob Patienten bei diesen Mechanismen und Anreizen die angemessene Therapie erhalten, sei zumindest fragwürdig. Lange Therapiedauern und Fehlsteuerungen in der Bedarfsplanung, zum Beispiel weil Vollzeit-Praxissitze mit Teilzeit-Therapeuten besetzt seien, führten zu künstlichen Kapazitätsengpässen und langen Wartezeiten. Vor allem bei psychoanalytischen Therapien seien fehlgeleitete Zuteilungen besonders unwirtschaftlich, weil es hier im Regelfall um sehr hohe Stundenzahlen gehe.


Umzureichende Informationen über Fehlbehandlungen


Anders als in anderen medizinischen Bereichen gebe es überdies keinerlei Informationen darüber, wie oft es bei Psychotherapien zu Komplikationen komme und ob sie überhaupt den gewünschten Erfolg brächten. In vielen anderen medizinischen Fachrichtungen gebe es bereits Statistiken zu Behandlungsfehlern und freiwillige Fehler-Meldesysteme. Patienten, die eine Fehlbehandlung vermuten, könnten sich an die Schlichtungsstellen der Ärztekammern oder ihre Krankenkasse wenden, um dem Verdacht nachzugehen. Nicht so in der Psychotherapie. "Bei den psychotherapeutischen Behandlungsprotokollen handelt es sich um subjektive Patienteninformationen. Die Therapeuten sind nicht verpflichtet, diese herauszugeben", erklärt Gudrun Berger, Expertin für Medizinrecht bei der TK. Deshalb sei es so gut wie unmöglich diesen Fällen nachzugehen.


Wissenschaftlich fundierte Qualitätsdiagnostik

Das Psychotherapie-Modellvorhaben der TK läuft seit 2005 mit 1700 Patienten und 400 Psychotherapeuten in Westfalen-Lippe, Hessen und Südbaden und soll Anfang März dieses Jahres abgeschlossen sein. Dabei kommt eine wissenschaftlich fundierte Qualitätsdiagnostik zum Einsatz, bei der auch die Erfahrungen der Patienten einbezogen werden. Hintergrund dafür ist nach Angaben der TK das seit 35 Jahren nahezu unveränderte Gutachterverfahren in der Psychotherapie, bei dem ein externer Gutachter nach Aktenlage entscheidet, ob eine Psychotherapie nach sechs Eingangssitzungen fortgeführt werden kann oder nicht - ohne den Patienten gesehen oder direkte Informationen von ihm erhalten zu haben.

Der Abschlussbericht des Projekts soll voraussichtlich im Herbst 2010 vorliegen.


(TK / STB Web)


 

30.07.2010

 
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