Entlastungsbetrag: Beschwerde in Straßburg anhängig
Artikel vom: 08.02.2010
Der Rechtsstreit um den Entlastungsbetrag ist inzwischen auf europäischer Ebene angekommen: Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat ein Kläger Beschwerde eingelegt.
Seit 2004 können Alleinerziehende einen Entlastungsbetrag von 1.308 Euro geltend machen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das sie Kindergeld bekommen und wenn keine weitere erwachsene Person dieser Haushaltsgemeinschaft angehört. Zusammenlebende, verheiratete Eltern erhalten diesen Freibetrag nicht.
Dagegen hatte sich ein Kläger gewandt, war damit aber sowohl vor dem Bundesfinanzhof als auch vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Karlsruher Richter sahen keine verfassungswidrige Behandlung (Az. 2 BvR 310/07). Der Kläger hat nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Beschwerde eingelegt (Az. 45624/09).
Aufgrund der Entscheidung der deutschen Gerichte hatten die obersten Finanzbehörden den Vorläufigkeitsvermerk für den Entlastungsbetrag gestrichen. Mit dem neuen Verfahren können betroffene Eltern nun gegebenenfalls Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen.
(STB Web)
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