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Ärztin kann Beratung bei Pro Familia abrechnen

Artikel vom: 04.02.2010

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Eine Ärztin, die bei Pro Familia zu Schwangerschaftskonflikten berät, kann dies als medizinische Leistung abrechnen. Das Hessische Landessozialgericht erklärt in einem aktuellen Urteil, dass eine solche Beratung Versorgungslücken schließt.

Im vorliegenden Fall berät eine Ärztin in einer Pro-Familia-Beratungsstelle Mädchen und Frauen in Schwangerschaftskonflikten und in Fragen der Empfängnigsverhütung. Bis Ende 2006 konnte die Klägerin diese Leistungen bei der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen. Danach verlängerte der Berufungsausschuss die Ermächtigung dafür allerdings nicht mit der Begründung, auch niedergelassene Fachärzte könnten die betreffenden Personen beraten. Hiergegen wandte sich die Ärztin und argumentierte, dass die Frauen, die zu Pro Familia kämen, in aller Regel keine Frauenarztpraxen aufsuchten.

Die Richter des Hessischen Landessozialgerichts bestätigten diese Auffassung (Az. L 4 KA 64/08). Es liege eine zielgruppenorientierte Versorgungslücke vor; dies müsse der Berufungsausschuss bei seiner Entscheidung berücksichtigen. Dabei dürfe er den Umfang der Unterversorgung nicht allein quantitativ bemessen.
(Hessisches LSG / STB Web)




 

30.07.2010

 
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