Unberechtigte Steuererstattung auf gekündigtes Konto muss nicht zurückgezahlt werden
Artikel vom: 02.02.2010
Der Bundesfinanzhof hat einem Kreditinstitut Recht gegeben, das sich geweigert hatte, dem Finanzamt eine Steuererstattung zurückzuzahlen. Diese war auf ein bereits gekündigtes Konto eingegangen.
Im entschiedenen Fall hatte die Bank den Betrag zunächst auf dem Konto verbucht, dann auf einem internen Verrechnungskonto hinterlegt und später auf Anforderung des Insolvenzverwalters an den früheren Kunden ausgezahlt. Der Bundesfinanzhof (BFH) stellte klar, dass die Bank zivilrechtlich auch nach Kündigung eines Girokontos dazu berechtigt ist, eingehende Zahlungen für den früheren Kunden entgegenzunehmen (Az.. VII R 6/09). Sie fungiere dann als bloße Zahlstelle zwischen dem Finanzamt und dem Kunden, wenn sie den Betrag pflichtgemäß für den Kunden verbuche bzw. an diesen auszahle. Da das Kreditinstitut nicht selbst Empfängerin der Leistung des Finanzamts sei, könne das Finanzamt auch nicht von ihr die Rückzahlung des überwiesenen Betrags verlangen.
(STB Web)
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