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Unfallversichert bei beruflichen Auslandsaufenthalten

Artikel vom: 25.01.2010

Arbeitnehmer, die sich aus beruflichen Gründen im Ausland aufhalten, genießen auch dort den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

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Arbeitnehmer sind bei beruflichen Auslandsaufenthalten grundsätzlich bei allen unternehmensbezogenen Tätigkeiten und allen damit zusammenhängenden Wegen gesetzlich unfallversichert, darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg hin. Wer sich beruflich bedingt in einem Katastrophen-, Krisen- oder Kriegsgebiet aufhält und deshalb besonderen Gefahren ausgesetzt ist, denen er sich nicht entziehen kann, kann darüber hinaus gegen die Folgen von Naturkatastrophen oder Gewalttaten auch außerhalb der Arbeitszeit versichert sein.

Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist neben einem bestehenden inländischen Arbeitsverhältnis, dass der Auslandsaufenthalt von vorn herein zeitlich befristet ist. Für längere, unbefristete Auslandseinsätze oder für Mitarbeiter, die ausschließlich für einen Auslandseinsatz eingestellt werden, könn eine gesonderte Auslandsunfallversicherung abgeschlossen werden, so die VBG. Aus diesem Grund sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor einem längeren beruflichen Auslandsaufenthalt direkt mit ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft den Versicherungsschutz klären sowie alle notwendigen Vorsorgemaßnahmen erfragen und durchführen.


(VBG / STB Web)


Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 25.01.2010, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

30.07.2010

 
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