Elektronische Übermittlung von Bilanzen ab 2011
Artikel vom: 21.01.2010
Das Bundesfinanzministerium hat in einem Schreiben die Details zur elektronischen Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen festgelegt. Die Neuregelung gilt für Wirtschaftsjahre ab 2011.
Das so genannte Steuerbürokratieabbaugesetz hatte diese Möglichkeit der elektronischen Übermittlung geschaffen. Damit können die Inhalte von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie gegebenenfalls einer Überleitungsrechnung elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden. Die bislang vorschriebene Übermittlung in Papierform fällt weg.
Für den elektronischen Datenaustausch ist der XBRL-Standard vorgeschrieben. Das legt das Bundesfinanzministerium in einem aktuellen Schreiben zu den Details der elektronischen Übermittlung fest (IV C 6 - S 2133-b/0). Dabei werde grundsätzlich von der
HGB-Taxonomie des XBRL Deutschland e.V. ausgegangen.
Auf Antrag können die Behörden auf eine elektronische Übermittlung verzichten: Solche Härtefälle seien dann gegeben, wenn die technischen Voraussetzungen nur mit einem nicht unerheblichen finanziellen Aufwand geschaffen werden könnten oder wenn der Steuerpflichtige nach seinen individuellen Kenntnissen und Fähigkeiten nicht oder nur eingeschränkt in der Lage sei, die Möglichkeiten der elektronischen Übermittlung zu nutzen.
Das Schreiben finden Sie
hier als pdf-Datei zum Download.
(BMF / STB Web)
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt
vom 21.01.2010, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten
(Rechts-) Stand entsprechen.
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