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Interview: Steuerberater als Financial Experts?

Artikel vom: 27.01.2010

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Mit dem neuen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz gelten seit kurzem auch verschärfte Anforderungen für die Besetzung der Aufsichtsräte. Diese müssen künftig einen unabhängigen Financial Expert vorweisen; auch kapitalmarktorientierte Unternehmen ohne Aufsichtsrat sind von der Neuregelung betroffen. Ein neues Betätigungsfeld für Steuerberater? STB Web klärte diese Frage im Interview mit RA Sebastian Hauptmann von der Essener Kanzlei Aulinger Rechtsanwälte.


STB Web:
Welche Möglichkeiten ergeben sich für Steuerberater, als Financial Experts tätig zu werden?

Foto: RA Sebastian
Hauptmann
Sebastian Hauptmann:
Theoretisch hat erst einmal jeder Steuerberater die Möglichkeit, die Aufgabe des Financial Experts im Audit Commitee oder im Aufsichtsrat eines kapitalmarktorientierten Unternehmens - also börsennotierte Aktiengesellschaften und Kapitalgesellschaften, die Zertifikate, Genussscheine und Inhaberschuldverschreibungen emittieren - zu übernehmen. Ob sich hieraus ein eigener für Steuerberater relevanter Markt ergibt, wird sich im Zuge der praktischen Umsetzung des BilMoG zeigen. Es könnte jedoch sein, dass sich ein Berufsbild des professionellen Financial Experts herausbildet, der für einzelne Steuerberater mit einschlägiger Erfahrung relevant sein kann.

STB Web:
Welche fachlichen Voraussetzungen müssten sie dafür mitbringen?

Sebastian Hauptmann:

Für die Position des Financial Experts gilt als qualifiziert, wer sich beruflich mit Rechnungslegung oder Abschlussprüfung beschäftigt. Dies trifft auf Steuerberater wegen ihres Berufs per definitionem zunächst einmal zu. Wer die Aufgabe eines Financial Experts übernimmt, muss darüber hinaus über den erforderlichen Sachverstand verfügen. Das tatsächliche Anforderungsprofil an Financial Experts ist - vor allem mit Blick auf die Haftungsfragen und die wahrzunehmenden Überwachungsaufgaben - hoch. Praktisch werden nicht alle Steuerberater von vornherein über die notwendige Erfahrung verfügen, haben aber sicherlich bessere Voraussetzungen als viele andere Berufsgruppen, um die an einen Financial Expert zu stellenden Anforderungen zu erfüllen.

STB Web:
Mit welchen Aufgaben muss sich der Financial Expert in der Praxis befassen - und wie viel Zeit muss er dafür einplanen?

Sebastian Hauptmann:

Der Financial Expert hat den Rechnungslegungsprozess des Unternehmens und darüber hinaus die Wirksamkeit des Risikomanagements sowie des internen Kontroll- und Revisionssystems, die Abschlussprüfung und das Compliance-System zu überwachen. Aus diesem breiten Aufgabenspektrum ergibt sich das konkrete Anforderungsprofil: Nur wer einschlägiges Wissen in diesen Bereichen vorweisen kann, sollte sich die Position eines Financial Experts zutrauen. Die zeitliche Beanspruchung hierfür wird von Fall zu Fall variieren und hängt sicherlich von der Anzahl der Mandate als Financial Expert, der Größe des Unternehmens und der Häufigkeit der Sitzungen des Aufsichtsrats oder des Audit Commitees ab. Der Leitfaden des Berlin Center of Corporate Governance sieht beispielsweise vier Sitzungen im Jahr vor. Die Frequenz richtet sich im Einzelfall nach den Bedürfnissen des Unternehmens.

STB Web:
Können Steuerberater auch für Unternehmen in der eigenen Mandantschaft als Financial Expert tätig werden?

Sebastian Hauptmann:
Nein. Der Financial Expert muss unabhängig sein und darf in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Gesellschaft oder zu ihrem Vorstand beziehungsweise ihrer Geschäftsführung stehen. Hieraus können sich insbesondere für inhabergeführte Familienunternehmen Schwierigkeiten ergeben, denn der aus langjähriger, vertrauensvoller Zusammenarbeit bekannte Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater dürfte als Financial Expert nicht über die notwendige Unabhängigkeit verfügen.

STB Web:
Sind Unternehmen, die keinen Aufsichtsrat haben, von der Neuregelung ebenfalls betroffen?

Sebastian Hauptmann:

Wenn sie kapitalmarktorientiert sind: Ja. Diese Unternehmen müssen - wenn sie keinen Aufsichtsrat haben - ab dem 1. Januar 2010 einen eigenes Audit Committee einrichten. Dieses ist, ebenso wie ein Aufsichtsrat, mit einem Financial Expert zu besetzen, der die gleichen Prüfungsaufgaben übernimmt. Betroffene Unternehmen, die keinen Aufsichtsrat haben, sind deshalb also gehalten, ein eigenes Gremium zu schaffen. Dieses muss mit eigenen Prüfungsaufgaben ausgestattet sein und auch personell entsprechend besetzt werden. Die Einrichtung eines Audit Committees empfiehlt der deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) zwar bereits seit 2002 und ist bei großen börsennotierten Gesellschaften auch die gängige Praxis. Kapitalmarktorientierte Unternehmen, die keinen Aufsichtsrat haben, müssen sich nun aber mit der möglicherweise völlig neuen Materie der Einrichtung und Besetzung eines solchen Gremiums auseinandersetzen.

Das Interview führte die Wirtschaftsjournalistin Constanze Hacke (www.c-hacke.de) im Auftrag von STB Web.


Über den Interviewpartner:

Sebastian Hauptmann ist Rechtsanwalt bei Aulinger Rechtsanwälte, einer mittelständischen Anwaltskanzlei an den Standorten Bochum und Essen. Er hat sich auf die Gebiete Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht und Mergers & Acquisitions spezialisiert. Hauptmann verfügt außerdem über eine Zusatzausbildung als Wirtschaftsmediator.

www.aulinger.eu

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 27.01.2010, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

30.07.2010

 
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