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Regelungen zur Riester-Rente werden an europäische Rechtsprechung angepasst

Artikel vom: 23.12.2009

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben beschlossen. Darin ist unter anderem vorgesehen, die Riester-Förderung an ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs anzupassen. Außerdem wird die degressive AfA auf Gebäude im europäischen Ausland ausgeweitet und die Umsatzsteuerbefreiung für Post-Universaldienstleistungen neu geregelt.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte mit Urteil vom 10. September entschieden, dass die Vorschriften zur Riester-Rente nicht europarechtlichen Vorgaben gerecht werden (STB Web berichtete). Die Bundesregierung hat darauf und auf einige weitere Entscheidungen des EuGH in diesem Jahr nun mit einem Gesetzentwurf zur "Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften" reagiert.

Die Altersvorsorgezulage soll demnach unabhängig vom steuerrechtlichen Status der jeweiligen Person gefördert werden. Darüber hinaus wird auf die Rückforderung der steuerlichen Förderung verzichtet, wenn der Zulageberechtigte ins europäische Ausland umzieht.

Weitere wichtige Punkte aus dem Gesetzentwurf:
  • Ausweitung der degressiven AfA auf Gebäude im EU- und EWR-Ausland

  • Abziehbarkeit von Spenden an Einrichtungen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig und dort als gemeinnützig anerkannt sind

  • Anpassung der Umsatzsteuerbefreiung für Post-Universaldienstleistungen

  • Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen

  • Steuerliche Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen durch Entgeltumwandlung

Den Gesetzentwurf finden Sie hier als Download.


(BMF / STB Web)


Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 23.12.2009, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

30.07.2010

 
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