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Markenrechtsverletzung durch Verwendung des Begriffs Steuerfuchs?

Artikel vom: 04.09.2009

Der Betreiber eines Portals braucht sich die Verwendung seiner Internet-Domain frag-den-steuerfuchs.de sowie die Verwendung des Begriffes "Steuerfuchs" auf seiner Webseite nicht von dem Hersteller der Software "SteuerFuchs" verbieten lassen. Dies hat das Landgericht Düsseldorf rechtskräftig entschieden.

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Ein seit 1996 tätiges Software-Unternehmen bietet - nach seiner Anmeldung der Wortmarke "SteuerFuchs" auf seiner Webseite www.steuerfuchs.de - die Online-Erstellung von Einkommenssteuererklärungen an.

2006 forderte das Unternehmen den Inhaber der Domain frag-den-steuerfuchs.de zur Abmeldung bzw. Löschung dieser Domain sowie zur Unterlassung der weiteren Verwendung des Begriffs "Steuerfuchs" auf. Der Domaininhaber ist Rechtsanwalt und Dozent für Steuerrecht, der die Domain für das Anbieten von Beratungsleistungen im Rahmen seiner im Jahre 2001 gegründeten Kanzlei registriert hatte und zudem auf seiner Webseite den Schriftzug "Frag den Steuerfuchs" angibt.

Als der Rechtsanwalt und Dozent für Steuerrecht sich weigerte, einer Abmahnung nicht nachkam und auch eine Unterlassungserklärung nicht unterzeichnete, beantragte das Softwareunternehmen vor dem Landgericht Braunschweig erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen ihn. Hiergegen legte der Rechtsanwalt Widerspruch ein. Darüber hinaus erhob er vor dem Landgericht Düsseldorf gegen seinen Kontrahenten eine negative Feststellungsklage, d.h. das Gericht sollte feststellen, dass das Softwarehaus die Abgabe der geforderten Verpflichtungserklärung nicht von ihm verlangen darf.

Dem gab das LG Düsseldorf mit Urteil vom 12.07.2006 statt (Az. 2a O 34/06). Für einen Unterlassungsanspruch des Softwarehauses wegen einer Markenverletzung fehle es bereits an einer rechtswidrigen Benutzung der Bezeichnung "Steuerfuchs" und "frag-den-steuerfuchs" als Marke. Dies setze nämlich nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung voraus, dass die verwendeten Zeichen einen Herkunftsnachweis enthalten, der zur Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen eines bestimmten Unternehmens benutzt wird.

Die vorliegend verwendeten Begriffe würden jedoch nicht zu diesem Zweck dienen, weil sie lediglich allgemeine Beschreibungen enthielten. So werde durch die Wortkombination "frag-den-steuerfuchs" dem Betrachter lediglich nahegelege, sich an einen beliebigen Fachmann für Steuerrecht zu wenden.

(Ass. jur. Harald Büring)


(STB Web)


Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 04.09.2009, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

09.02.2012

 
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