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Kabinett beschließt Grundsätze guter Unternehmensführung für öffentliche Unternehmen

Artikel vom: 01.07.2009

Die Bundesregierung hat heute Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung für den Bereich des Bundes beschlossen. Damit soll die Transparenz bei Unternehmen mit mehrheitlich öffentlicher Beteiligung des Bundes erhöht werden. Kern des Regelwerks ist der Public Corporate Governance Kodex, der die Gedanken der Corporate Governance auf die Besonderheiten öffentlicher Beteiligungsunternehmen ausrichtet.

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iStockphoto.com / wragg
Die Führung und Überwachung von Unternehmen, an denen der Bund mehrheitlich beteiligt ist, soll damit künftig für jeden interessierten Bürger nachvollziehbarer sein. Gerade im Bereich der Managergehälter sei es wichtig, dass öffentliche Unternehmen an ihre Vorbildfunktion denken, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in Berlin.

Corporate Governance bedeutet wörtlich übersetzt "Unternehmensregierung". Durch die Befolgung von Corporate Governance-Grundsätzen soll eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung und -kontrolle gewährleistet werden. Alle dafür erforderlichen Regeln werden in einem sogenannten Corporate Governance Kodex zusammengefasst. Mit der Befolgung auch dieser nicht verbindlichen, aber als hilfreich und sinnvoll erkannten Grundsätze signalisiert das jeweilige Unternehmen, dass es eine gute Unternehmensführung über das gesetzlich vorgegebene und zwingende Mindestmaß hinaus verfolgt.


Auch Regelungen zur Rechnungslegung und Abschlussprüfung


Der Public Corporate Governance Kodex wurde nach dem Vorbild des Deutschen Corporate Governance Kodex bei den börsennotierten Aktiengesellschaften geschaffen und enthält Regelungen zu den Verantwortungsbereichen von Geschäftsleitung, Aufsichtsrat und Anteilseignerversammlung sowie zur Rechnungslegung und Abschlussprüfung.

Dabei übernimmt der Public Corporate Governance Kodex den bewährten "comply or explain"-Mechanismus. Danach muss ein Unternehmen erklären, ob es den Empfehlungen des Kodex folgt. Abweichungen muss das Unternehmen in seinem Corporate-Governance-Bericht offen legen und begründen. Zudem soll es den Corporate-Governance-Bericht auf seiner Internetseite veröffentlichen. Mit diesem Mechanismus wird auf der einen Seite für Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit gesorgt. Auf der anderen Seite besteht auch ausreichend Raum für eine individuelle Unternehmensführung.


Überwiegend GmbHs


Der Public Corporate Governance Kodex richtet sich verbindlich an Unternehmen in privater Rechtsform mit mehrheitlicher Beteiligung des Bundes. Dies sind überwiegend Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Deshalb ist der Public Corporate Governance Kodex rechtsformübergreifend formuliert und setzt andere Schwerpunkte als der Deutsche Corporate Governance Kodex. Hingegen gilt für börsennotierte Gesellschaften, an denen der Bund beteiligt ist - wie etwa der Deutschen Telekom AG - weiterhin der Deutsche Corporate Governance Kodex.


Regeln für die Verwendung öffentlicher Mittel

Der Public Corporate Governance Kodex enthält Regeln, die der Besonderheit öffentlicher Unternehmen Rechnung tragen. So haben Gesellschaften, die Zuwendungen nach öffentlichem Haushaltsrecht erhalten, besondere Regeln für die Verwendung dieser Mittel zu beachten. Standards guter Unternehmensführung gelten für alle Unternehmen mit Beteiligung des Bundes. Daher wird auch den Unternehmen, bei denen der Bund lediglich eine Minderheitsbeteiligung hält, sowie Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts die Anwendung des Public Corporate Governance Kodex empfohlen.

Den Text des Public Corporate Governance Kodex finden Sie hier.



(BMJ / STB Web)


Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 01.07.2009, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

09.02.2012

 
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