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Kabinett beschließt Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung

Artikel vom: 22.04.2009

(BMF / STB Web) Das Bundeskabinett stimmte am 22. April 2009 dem Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung in der von Bundesfinanzminister Steinbrück vorgelegten Fassung zu.
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Mit dem Gesetz soll die Steuerflucht in so genannte Steueroasen bekämpft werden. Konkret soll die Umsetzung der von der OECD entwickelten Standards zu Transparenz und umfassendem Auskunftsaustausch in Steuersachen gefördert und die Ermittlungsmöglichkeiten der Steuerbehörden bei Geschäftsbeziehungen (auch zu Finanzinstituten) in unkooperativen Staaten verbessert werden.

Steuerflucht und Steuerhinterziehung sollen so erschwert werden. Die zügige Umsetzung der OECD-Standards ist Teil eines international abgestimmten Vorgehens.

Wer danach Geschäftsbeziehungen zu einem Staat unterhält, der den OECD-Standard zum Auskunftsaustausch nicht einhält, soll künftig erhöhte Nachweis- und Mitwirkungspflichten gegenüber den Finanzbehörden erfüllen mssen. "Tut er dies nicht, können ihm zum Beispiel der Betriebsausgabenabzug, eine Entlastung von der Kapitalertrags- oder Abzugssteuer oder die Steuerbefreiung für Dividenden versagt bleiben." so das BMF.

Die Koalitionsfraktionen wollen die parlamentarischen Beratungen über den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf jeden Fall bis zur parlamentarische Sommerpause abschließen.

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 22.04.2009, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

09.02.2012

 
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