Bundesrat stimmt BilMoG und alter Pendlerpauschale zu
Artikel vom: 03.04.2009
(STB Web) In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat den Weg für sieben Gesetzesbeschlüsse des Deutschen Bundestages geebnet.
Zugestimmt haben die Länder unter anderem der Modernisierung des Bilanzrechts (
STB Web berichtete) und der Wiedereinführung der alten Pendlerpauschale. Damit erhalten Berufspendler rückwirkend zum Steuerjahr 2007 wieder 0,30 Euro ab dem ersten Entfernungskilometer. Außerdem können höhere Ausgaben für die öffentlichen Verkehrsmittel als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Durch Verzicht auf Anrufung des Vermittlungsausschusses hat der Bundesrat zudem das Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz gebilligt. Alle Vorlagen können nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.
Reaktionen in der BrancheIn der Branche werden zwar auch Nachteile genannt, doch die positiven Reaktionen überwiegen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RölfsPartner begrüßt das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz: "Insbesondere Mittelständler, die in Forschung und Entwicklung investieren, können profitieren. Sie können immaterielle Vermögensgegenstände wie selbst entwickelte Patente als Aktivposten ansetzen und somit ihre Entwicklungskosten in der Handelsbilanz entsprechend ihrem wirtschaftlichen Gehalt zeigen", so Rüdiger Reinke, stellvertretender Vorstandsvorsitzender von RölfsPartner. Innovative Unternehmen könnten dadurch ihre tatsächliche Vermögenslage besser präsentieren und die Eigenkapitalquote erhöhen - in der derzeitigen Wirtschaftslage sei das ein entscheidender Vorteil.
Rödl & Partner weisen unterdessen auch auf Nachteile hin: Das BilMoG schwäche die Aussagekraft der
HGB-Bilanz und verfehle das strategische Ziel der Anpassung an internationale Rechnungslegung.
"Dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz fehlt der Mut. Die ursprünglich vorgesehene Stärkung des Handelsgesetzbuches als Alternative zur angloamerikanisch geprägten internationalen Rechnungslegung wird verfehlt" erklärt Dr. Bernd Rödl, Geschäftsführender Partner von Rödl & Partner. "Die zahlreichen neuen Wahlrechte untergraben die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse. Für die Prüfung der Kreditwürdigkeit von Unternehmen könnte dies eine problematische Entwicklung sein."
Erleichterungen für KMU begrüßenswert
Begrüßenswert seien allerdings die Erleichterungen für kleine mittelständische Unternehmen. Für Einzelkaufleute mit Umsätzen von weniger als 500.000 Euro und einem Gewinn von weniger als 50.000 Euro entfalle die Bilanzierungspflicht vollständig. Damit sei nur noch die Aufstellung einer einfachen steuerlichen Einnahmenüberschussrechnung nötig. Auch eine Reihe kleiner und mittelgroßer Kapitalgesellschaften würden durch eine wesentliche Anhebung der Größenkriterien zukünftig Erleichterungen hinsichtlich der Prüfungs- und Publizitätspflichten erfahren.
Fazit: Ein hohes Maß an Flexibilität
So lautet das Fazit also dennoch, dass die Bilanzrechtsreform ein hohes Maß an Flexibilität bringe. "Die Vielzahl an Wahlrechten überlässt es letztlich jedem Unternehmen selbst, ob es weiterhin nach den ursprünglichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen des
HGB unter strikter Einhaltung des Vorsichtsprinzips verfährt oder ob es seine Bilanzierung zumindest teilweise auf internationale Regelungen umstellt, die der Informationsfunktion eine wesentlich höhere Bedeutung einräumen", betont Dr. Peter Bömelburg, Geschäftsführender Partner von Rödl & Partner.
Jedes Unternehmen müsse individuell prüfen, ob sich nicht daraus eine bessere Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergebe.
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt
vom 03.04.2009, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten
(Rechts-) Stand entsprechen.
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren: