Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer
Artikel vom: 28.01.2009
(BMF / STB Web) Am 1. Juli 2009 soll eine Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer in Kraft treten. Die Eckpunkte der Neuregelung für eine neue, emissionsbezogene Kraftfahrzeugsteuer im Einzelnen:
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- Ein an den Vorgaben der Europäischen Union orientierter CO2-Ausstoß soll für Pkw steuerfrei bleiben. Der CO2-Freibetrag bis 2011 gilt für Pkw mit einem CO2-Ausstoß von 120 Gramm pro Kilometer, bis 2012/2013 für Pkw mit 110 g / km und ab 2014 für Pkw mit 95 g / km.
- Es soll ein linearer Steuertarif eingeführt werden, der jedes über die Zielvorgaben hinausgehende Gramm pro Kilometer gleich belastet: Es fallen 2 Euro je g / km an.
- Der Sockelbetrag ist abhängig von Antriebsart und Hubraumgröße: 2 Euro je angefangene 100 cm3 für Otto-Motoren und 9,50 Euro je angefangene 100 cm3 für Diesel-Motoren.
- Es soll eine befristete Steuerbefreiung für jene Pkw mit Dieselmotor gelten, die die Euro-6-Abgasvorschrift erfüllen. Insgesamt wird die Steuerbefreiung in den Jahren 2011 bis 2013 auf 150 Euro festgelegt.
- Bestandsfahrzeuge sollen weiterhin nach derzeit geltendem Kraftfahrzeugsteuerrecht behandelt werden. Sie werden nach einer Übergangszeit ab 2013 schonend in die CO2-orientierte Kraftfahrzeugsteuer übergeführt. Die Einzelheiten sollen zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.
- Künftig will der Bund nicht nur die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer übernehmen, sondern ihm sollen auch die Einnahmen zufließen. Bisher erhielten die Länder die Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer. Um das zu ändern, ist eine Grundgesetzänderung erforderlich. Der finanzielle Ausgleich der Länder für die Übertragung der Kraftfahrzeugsteuer an den Bund soll in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren geregelt werden.
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