Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz: Besteuerung modifiziert
Artikel vom: 21.01.2009
(STB Web) Der Finanzausschuss hat dem Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz zugestimmt. Neu am verabschiedeten Entwurf ist, dass die Gewinne aus der Rückgabe oder Veräußerung von Investmentanteilen der Abgeltungsteuer nur unterliegen, wenn die Anteile nach dem 31. Dezember 2008 erworben wurden.
Außerdem beschloss der Ausschuss mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen die Mindestanlagegrenze für Fonds im Rahmen des Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetzes abzusenken. Die Fonds wären nach dem ursprünglichen Entwurf verpflichtet gewesen, spätestens nach zwei Jahren 75 Prozent des Fondsvermögens in Unternehmen zu investieren, deren Arbeitnehmer sich am Fonds beteiligen. Diese Grenze wurde auf 60 Prozent herabgesetzt.
Durch das Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz wird die Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen, die in betriebliche Beteiligungen oder bestimmte Fonds fließen, von 18 auf 20 Prozent angehoben. Die Einkommensgrenze, bis zu der die Sparzulage gezahlt wird, soll bei der Anlage in Beteiligungen von 17.900 auf 20.000 Euro (Verheiratete von 35.800 auf 40.000 Euro) angehoben werden. Der steuer- und abgabenfreie Höchstbetrag für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen am Unternehmen wird von 135 auf 360 Euro angehoben. Das Angebot, sich am Unternehmen zu beteiligen, muss allen Arbeitnehmern und nicht nur einer bestimmten Gruppe gemacht werden.
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