Konjunkturpaket II: Viele Maßnahmen sollen die Wirtschaft stärken
Artikel vom: 13.01.2009
(STB Web) Der Koalitionsausschuss einigte sich auf ein zweites Konjunkturpaket mit vielen Einzelbeschlüssen. Steuerlich Relevantes war auch dabei - so steigt etwa der Grundfreibetrag um 170 Euro, der Eingangssteuersatz sinkt von 15 auf 14 Prozent.
Senkung der EinkommensteuerDer Grundfreibetrag wird um 170 Euro auf 7.834 Euro angehoben, rückwirkend ab dem 1.1.2009; als Einstieg in einen Abbau der kalten Progression werden die übrigen Tarifeckwerte ebenfalls ab 1.1.2009 um 400 Euro nach rechts verschoben. Ab dem 1.1.2009 wird neben der Anhebung des Grundfreibetrages auf 7.834 Euro noch der Eingangssteuersatz von 15 % auf 14 % gesenkt. Zusätzlich erfolgt ab 2010 eine weitere Anhebung des Grundfreibetrages auf dann 8.004 Euro und eine weitere Rechtsverschiebung der Tarifeckwerte um 330 Euro.
Beiträge zur gesetzlichen KrankenversicherungDer Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung wird mit Wirkung zum 1. Juli 2009 für das Jahr 2009 um 3 Mrd. Euro und für das Jahr 2010 um 6 Mrd. Euro erhöht. Die paritätisch finanzierten Beitragssätze werden dementsprechend um 0,6 Prozentpunkte gesenkt.
Familien/kinderbezogene LeistungenÜber die Familienkassen wird an alle Kindergeldbezieher eine Einmalzahlung (Kinderbonus) von 100 Euro je Kind ausgezahlt. Sie wird nicht mit den Bedarfssätzen der Bezieher von Sozialleistungen verrechnet. Die Einmalzahlung wird bei der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2009 mit den Kinderfreibeträgen verrechnet.
Die abgeleiteten Regelsätze für Kinder im
SGB II und
SGB XII werden stärker differenziert. Für Kinder im Alter von 6 bis 13 soll die Förderung auf 70 % des Eckregelsatzes mit Wirkung zum 1.7.2009 erhöht werden. Damit ist dem Anliegen u.a. des Bundesrates, die Regelsätze für Kinder nach einer Überprüfung anhand des realen Bedarfes anzupassen, Rechnung getragen.
Neuregelung Kfz-SteuerUm die Kaufzurückhaltung abzumildern, hat die Bundesregierung in einem ersten Schritt mit dem Maßnahmenpaket zur Beschäftigungssicherung vom 5.11.2008 eine befristete Kfz-Steuerbefreiung eingeführt. In einem zweiten Schritt wird sie so schnell wie technisch umsetzbar die gegenwärtige Kfz Steuer auf eine emissionsbezogene Kfz-Steuer umstellen. Die Umstellung soll möglichst zum 1.7.2009 erfolgen.
Eine Umweltprämie können private Autohalter zudem künftig beantragen, wenn ein mindestens 9 Jahre altes Altfahrzeug, das für mind. ein Jahr auf den Halter zugelassen war, verschrottet und gleichzeitig ein umweltfreundlicher Neu- oder Jahreswagen ab Euro 4 gekauft und zugelassen wird. Die Umweltprämie beträgt 2.500 Euro und wird für Zulassungen bis zum 31.12.2009 gewährt.
Kredit- und Bürgschaftsprogramm für UnternehmenNeue Maßnahmen und insbesondere eine Erweiterung des bestehenden Instrumentariums sind geplant, z. B. durch die Programme der KfW:
- Die Bedingungen des mittelstandsorientierten KfW-Sonderprogramms 2009 werden flexibilisiert, um eine zieladäquate Inanspruchnahme sicherzustellen. Hiermit wird z.B. die Finanzierung von Projekten und von Betriebsmitteln verbessert.
- Analog zum KfW-Sonderprogramm 2009 wird ein Kreditprogramm für größere Unternehmen aufgelegt.
- Das bestehende inländische Bürgschaftsinstrumentarium zur Sicherung der Kreditversorgung von Unternehmen wird besser genutzt und ausgeweitet.
- Zusätzlich werden neue Bürgschaftsinstrumente zur Stützung der Unternehmensfremdfinanzierung geprüft, mit dem Ziel insbesondere die Finanzierungssituation von z.B. Kreditversicherern, Leasinggesellschaften und Factoring-Gesellschaften zu verbessern.
Über das bei der KfW bereits laufende Sonderprogramm (15 Mrd. Euro) für den Mittelstand hinaus wird mit diesen Maßnahmen ein Bürgschaftsvolumen in Höhe von 100 Mrd. Euro zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen auf den Seiten der Bundesregierung finden Sie
hier.
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