Familienleistungsgesetz: Kindergeld und haushaltsnahe Dienstleistungen
Artikel vom: 04.12.2008
(STB Web) Die Bundesregierung will die im Familienleistungsgesetz geplante Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen strikt auf die Arbeitskosten beschränken. Außerdem soll es beim Kindergeld bei der geplanten Erhöhung um zehn Euro bleiben. Das Gesetz wurde im Bundestag beschlossen. Nach dem Entwurf zum Familienleistungsgesetz sollen haushaltsnahe Dienstleistungen in Höhe von 20 Prozent bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden können. Der Bundesrat hatte darauf hingewiesen, dass nach der bisherigen Formulierung zum Beispiel die vollständige Leistung eines Partyservices einschließlich der Waren steuerlich relevant sei. Die Bundesregierung kündigte an, zum Formulierungsvorschlag des Bundesrates eine überarbeitete Fassung vorzulegen.
Kindergeld und KinderfreibetragIm Familienleistungsgesetz ist außerdem die Erhöhung des Kindergeldes für das erste und zweite Kind von 154 auf 164 Euro monatlich vorgesehen. Für das dritte Kind steigt das Kindergeld von 154 auf 170 Euro. Für das vierte und jedes weitere Kind wird das Kindergeld von 179 auf 195 Euro erhöht. Nach Aussagen der Bundesregierung soll es dabei nun auch bleiben.
Vor Beschluss des Gesetzes hatte der Ausschuss auf Antrag von Union und SPD den steuerlichen Kinderfreibetrag noch verändert. Er steigt von derzeit 3.648 von 2009 an auf 3.864 Euro. Die Regierung hatte eine Erhöhung auf 3.840 Euro vorgeschlagen.
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